Fördermöglichkeiten für Ihren Messeauftritt:
Mit in Krafttreten (01.01.2023) der neuen Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsföderung, besteht für Mitgliedsbetriebe der Thüringer Handwerkskammern und Industrie- und Handwerkskammern die Möglichkeit der Fördermittelbeantragung im Zuge einer Beteiligung an Messegemeinschaftsständen oder einer Einzelförderung. Sind die Anforderungen, gemäß Punkt 3 der Richtlinie erfüllt, so besteht die Möglichkeit den Messeauftritt mit bis zu 60% gefördert zu bekommen.
Förderrichtlinie Thüringen Klassifikation der Wirtschaftszweige
Weitere Informationen unter:
https://www.thueringer-aufbaubank.de/Foerderprogramme/Aussenwirtschaftsfoerderung
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Gerne stehe ich Ihnen bei Ihren Fragen zur Verfügung.